REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE DER TOURIST INFORMATION FEUCHTWANGEN
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Tourist Information Feuchtwangen, nachstehend „TI FEU“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. ABSCHLUSS DES PAUSCHALREISEVERTRAGES, VERPFLICHTUNG DES KUNDEN
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots der TI FEU und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der TI FEU für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der TI FEU vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der TI FEU vor, an das die TI FEU für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die TI FEU bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der TI FEU die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von der TI FEU gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular der TI FEU erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde der TI FEU den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die TI FEU zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die TI FEU dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.
(1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
c) Unterbreitet die TI FEU, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von der TI FEU angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei der TI FEU zu Stande. Die TI FEU wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.
1.3. Die TI FEU weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefon-anrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. LEISTUNGSÄNDERUNG FESTSPIELPAUSCHALE
Der Intendant entscheidet, ob zum Schutz der Gesundheit der Schauspieler eine Vorstellung in die Stadthalle Kasten verlegt wird. Für Gäste ab Reihe 17, Platznummer 378 können wir in der Stadthalle keine Sitzplätze garantieren. Muss der Intendant eine begonnene Aufführung abbrechen, haben Sie – wie bei Freilichtspielen üblich – keinen Ersatzanspruch. Muss eine Aufführung vor Beginn abgesagt werden oder ist im Falle einer Verlegung der Vorstellung in die Stadthalle kein Sitzplatz für Sie verfügbar, können Sie die Eintrittskarten gegen eine andere Aufführung eintauschen oder die Eintrittskarten innerhalb von 14 Tagen an die TI FEU zurückgegeben und erhalten Ihr Geld zurück.
3. BEZAHLUNG
3.1. Die TI FEU und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Die Zahlung des Reisepreises wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis ebenfalls sofort zahlungsfällig.
3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs-fälligkeiten, obwohl die TI FEU zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die TI FEU berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschal-reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN / STORNO-KOSTEN
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der TI FEU unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die TI FEU den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die TI FEU eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rück-tritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von der TI FEU unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Im Fall eines Rücktritts durch den Kunden wird die TI FEU den Kunden nur die für sie selbst konkret anfallenden Kosten für Eintrittskarten und Unterkunft in Rechnung stellen. Bei Stornierungen ab 14 Tage vor Auf-führungsbeginn fällt der volle Kartenpreis an.
4.4. Ist die TI FEU infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von der TI FEU durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie der TI FEU 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. UMBUCHUNGEN
5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die TI FEU keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die TI FEU bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungs-entgelt ab 14 Tage vor Reiseantritt 10 € pro betroffenen Reisenden.
5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN / REISENDEN
6.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat TI FEU oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Theaterkarten) bei seiner Anreise nicht im Hotel vorfindet.
6.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit die TI FEU infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von der TI FEU vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter der TI FEU vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an die TI FEU unter der mitgeteilten Kontaktstelle von der TI FEU zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von der TI FEU bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
d) Der Vertreter der TI FEU ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
6.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der TI FEU zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der TI FEU verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
7.1. Die vertragliche Haftung der TI FEU für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
7.2. Die TI FEU haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der TI FEU sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Die TI FEU haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von TI FEU ursächlich geworden ist.
8. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber der TI FEU geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
9. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
9.1. Die TI FEU weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die TI FEU nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die TI FEU verpflichtend würde, informiert die TI FEU die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die TI FEU weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
9.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der TI FEU die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die TI FEU ausschließlich an deren Sitz verklagen.
9.3. Für Klagen der TI FEU gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TI FEU vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und
Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017 – 2020
Reiseveranstalter ist: Stadt Feuchtwangen, vertreten durch 1. Bürgermeister Patrick Ruh;
Adresse der Tourist Information: Marktplatz 1, 91555 Feuchtwangen, Tel. 09852 904-55,
Fax 09852 904-250, Mail: touristinformation@feuchtwangen.de
Stand dieser Fassung: November 2019