Konditionen für die von der Tourist Information Feuchtwangen vermittelten Führungen

(1)    Der Preis beinhaltet keine eventuell anfallenden Eintrittsgelder und/oder Parkgebühren. Er ist am Ende der Führung bar gegen Quittung an den /die Gästeführer/in zu entrichten. Wenn eine Rechnungstellung gewünscht wird, muss dies bereits im Vorfeld geäußert werden.
(2)    Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt 30 Personen. Bei Überschreitung der Gruppenstärke kann der Gästeführer im Vorfeld auf der Beauftragung eines/r weiteren Gästeführers/in bestehen. Gästeführer und Auftraggeber können sich jedoch auch, z.B. gegen Aufpreis, auf eine größere Gruppenstärke einigen.
(3)    Der/die Gästeführer/in wartet 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises.
(4)    Ist der/die Gästeführer/in oder ein/e Vertreter/in nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt, bemühen wir uns Ihnen eine/n andere/n Gästeführer/in zu vermitteln.
(5)    Eine kostenlose Stornierung ist bei der Tourist Information Feuchtwangen bis spätestens 24 Stunden vor Führungsbeginn möglich. Danach ist der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu bezahlen.
(6)    Der/die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.

Konditionen für die von der Tourist Information Feuchtwangen vermittelten Führungen in den Handwerkerstuben
(1)    Der Preis beinhaltet die anfallenden Eintrittsgelder für die Handwerkerstuben aber keine Parkgebühren. Er ist am Ende der Führung bar gegen Quittung an den /die Gästeführer/in zu entrichten. Wenn eine Rechnungstellung gewünscht wird, muss dies bereits im Vorfeld geäußert werden.
(2)    Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt 25 Personen. Bei Überschreitung der Gruppenstärke kann der Gästeführer im Vorfeld auf der Beauftragung eines/r weiteren Gästeführers/in bestehen. Gästeführer und Auftraggeber können sich jedoch auch auf eine größere Gruppenstärke einigen.
(3)    Der/die Gästeführer/in wartet 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises.
(4)    Ist der/die Gästeführer/in oder ein/e Vertreter/in nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt, bemühen wir uns Ihnen eine/n andere/n Gästeführer/in zu vermitteln.
(5)    Eine kostenlose Stornierung ist bei der Tourist Information Feuchtwangen bis spätestens 24 Stunden vor Führungsbeginn möglich. Danach ist der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu bezahlen.
(6)    Der/die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.

Konditionen für die von der Tourist Information Feuchtwangen vermittelten Führungen „Süße Seiten"
(1)    Der Preis beinhaltet die anfallenden Eintrittsgelder für die Handwerkerstuben und die Verkostung im „Café am Kreuzgang“ aber keine Parkgebühren. Er ist vor der Führung bar gegen Quittung in der Tourist Information oder den Handwerkerstuben zu entrichten. Wenn eine Rechnungstellung gewünscht wird, muss dies bereits im Vorfeld geäußert werden.
(2)    Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt 20 Personen. Bei Überschreitung der Gruppenstärke kann der Gästeführer im Vorfeld auf der Beauftragung eines/r weiteren Gästeführers/in bestehen. Gästeführer und Auftraggeber können sich jedoch auch auf eine größere Gruppenstärke einigen.
(3)    Der/die Gästeführer/in wartet 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises.
(4)    Ist der/die Gästeführer/in oder ein/e Vertreter/in nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt, bemühen wir uns Ihnen eine/n andere/n Gästeführer/in zu vermitteln.
(5)    Eine kostenlose Stornierung ist bei der Tourist Information Feuchtwangen bis spätestens 24 Stunden vor Führungsbeginn möglich. Danach ist der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu bezahlen.
(6)    Der/die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.

Konditionen für die von der Tourist Information Feuchtwangen vermittelten Sagen- und Mythen-Führungen
(1)    Der Preis beinhaltet keine eventuell anfallenden Eintrittsgelder und/oder Parkgebühren. Er ist am Ende der Führung bar gegen Quittung an den /die Gästeführer/in zu entrichten. Wenn eine Rechnungstellung gewünscht wird, muss dies bereits im Vorfeld geäußert werden.
(2)    Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt 45 Personen. Bei Überschreitung der Gruppenstärke kann der Gästeführer im Vorfeld auf der Beauftragung eines/r weiteren Gästeführers/in bestehen. Gästeführer und Auftraggeber können sich jedoch auch, z.B. gegen Aufpreis, auf eine größere Gruppenstärke einigen.
(3)    Der/die Gästeführer/in wartet 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises.
(4)    Ist der/die Gästeführer/in oder ein/e Vertreter/in nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt, bemühen wir uns Ihnen eine/n andere/n Gästeführer/in zu vermitteln.
(5)    Eine kostenlose Stornierung ist bei der Tourist Information Feuchtwangen bis spätestens 24 Stunden vor Führungsbeginn möglich. Danach ist der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu bezahlen.
(6)    Der/die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.